Oje. Ich fahre gemütlich im Auto und nun nähert sich ein Einsatzfahrzeug mit Blaulicht und Martinhorn! Was mache ich jetzt?
Im Strassenverkehrsgesetz ist klar geregelt, dass einem Einsatzfahrzeug welches Blaulicht und Martinhorn eingeschaltet hat, unverzüglich der Fahrweg freizumachen ist. Dies ist je nach Situation gar nicht so einfach! Wichtigste Regel: Don’t Panic! Folgender, kleiner Leitfaden soll ein wenig unterstützen:
- Ruhig bleiben!
- Sich orientieren woher das Einsatzfahrzeug kommt und wohin es voraussichtlich will
- Vorausschauend einen Platz zum Ausweichen suchen
- An geeigneter Stelle: Blinker stellen und Platz machen
- Nach vorbeilassen des Einsatzfahrzeuges sich versichern dass keine Weiteren folgen und mit gebotener Vorsicht wieder in den Verkehr einreihen.
Jetzt gibt es natürlich noch die etwas kniffligeren Situationen. Wenn kein Platz zum Ausweichen besteht: Blinker setzen, ganz rechts ranfahren und langsam weiterfahren. Nicht anhalten! Dies kann je nach Situation ein Überholen verunmöglichen, wenn der Gegenverkehr auf gleicher Höhe anhält oder sich dort eine Baustelle befindet.
Die Rechtsprechung sagt auch ganz klar, dass man beim Platz machen, je nach Situation (hohe Bordsteinkante, Poller usw.), kleinere Schäden am eigenen Fahrzeug in Kauf nehmen muss.
Was mache ich jetzt aber bei einer roten Ampel??? Die Pflicht den Weg freizumachen steht über der roten Ampel, da immer davon auszugehen ist, dass Menschenleben in Gefahr sind. Natürlich darf man dann nicht einfach über die Kreuzung brettern, sondern soll mit grösstmöglicher Vorsicht soweit wie maximal nötig in die Kreuzung fahren um Platz zu machen. Und wenn ich jetzt geblitzt werde? Dann können Sie sich mit dem Bussenbescheid an die nächste Polizeidienststelle wenden. Dort wird die Situation geprüft ob tatsächlich eine Dringlichkeitsfahrt (so heisst das im Fachjargon) stattgefunden hat. Normalerweise wird die Busse erlassen.
Und warum werde ich eigentlich morgens um 2 Uhr von einem Martinhorn geweckt??? Es ist ja kein Mensch auf der Strasse! Da braucht es das nicht!
So ganz einfach ist das leider nicht. Die Strassenverkehrsordnung (zum Beispiel die angezeigte Höchstgeschwindigkeit) darf nur überschritten werden wenn gleichzeitig Blaulicht und Martinhorn eingeschaltet sind. Da Einsätze in der Regel sehr Zeitkritisch sind, muss die Geschwindigkeit und das Vortrittsrecht oft und eben auch Nachts überschritten werden. Und das darf nur mit eingeschalteten Sondersignalen erfolgen.